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OLG Hamm, 05.03.1996 - 3 UF 319/95 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 1996, 1493
Wird zitiert von ... (2)
- BSG, 17.04.2008 - B 13/4 R 49/06 R
Waisenrentenanspruch - Unterbrechung einer Übergangszeit zwischen zwei …
Auch bürgerlich-rechtlich (§ 1601 iVm § 1602 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches) haben volljährige Kinder jedenfalls in den ersten 18 Monaten nach der Unterbrechung einer Ausbildung wegen der Geburt ihres eigenen Kindes gegen ihre Eltern einen Unterhaltsanspruch, weil ihnen eine Erwerbstätigkeit nicht zugemutet werden kann (s OLG Hamm vom 5.3.1996, FamRZ 1996, 1493, 1494 mwN;… Kalthoener/Büttner/Niepmann, Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts, 10. Aufl 2008, RdNr 190, Fn 187 schlagen insoweit einen Zeitraum von drei Jahren vor). - VG Göttingen, 01.09.2004 - 2 A 197/03
Kostenerstattung zwischen Sozialhilfeträgern; Akteneinsicht; …
Die Unterhaltspflicht der Eltern gegenüber einer volljährigen Tochter endet in der Regel nämlich 18 Monate nach der Geburt deren Kindes (OLG Hamm, Urt. vom 5. März 1996, Az.: 3 UF 319/95, FamRZ 1996, S. 1493).